ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

Artikel 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für sämtliche Bestellungen von Waren bei der Hey Marly GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 108829; nachfolgend „Verkäuferin“) durch den Kunden (nachfolgend „Käufer“; Verkäuferin und Käufer nachfolgend gemeinsam die „Parteien“), wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(2) Mit Hinweisen in den AVB auf „uns“ oder „wir“ ist stets die Verkäuferin gemeint.

(3) Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Unsere AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.

(5) Sollte es im Einzelfall zu Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AVB kommen, ist für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

Artikel 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Mit Abschluss der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit der Verkäufer anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Käufers dar.

(2) Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(3) Sofern wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, Berechnungen) und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, behalten wir uns an diesen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Überlassung dieser Unterlagen stellt kein Angebot an den Käufer dar; ihre Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Unterlagen nach Beendigung der Vertragsbeziehung oder auf unsere Aufforderung zurückzugeben.

(4) Der Käufer ist an den geschlossenen Kaufvertrag gebunden und zur Abnahme der Ware verpflichtet. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Änderung oder Stornierung einer Bestellung durch den Käufer muss dies spätestens 30 Arbeitstage nach dem Datum der Bestellung schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Abnehmer die Bestellung nach Ablauf der Stornierungsfrist ganz oder teilweise stornieren, muss er der Verkäuferin als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe von 50 % des Wareneinkaufspreises (ohne Steuern) der stornierten Produkte

(5) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach einer Erstbestellung des Käufers von einer möglichen Folgebestellung abzusehen.

(6) Der Verkäufer behält sich das Recht vor einige Produkte dem Käufer nicht zur Verfügung zu stellen, wenn dies nicht im Interesse des Verkäufers ist.

 

Artikel 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste, und zwar ab Lager, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (Artikel 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers.

(3) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig und innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zahlbar.

(4) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Im Falle der Annahme gilt erst die jeweilige erfolgreiche Einlösung als

 

Zahlung

(5) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.

(6) Mit Ablauf der in vorstehend Artikel 3 Abs. 3 genannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Für eine Mahnung nach Eintritt des Verzuges erheben wir eine Mahngebühr in Höhe von EUR 15,00. Der Käufer ist im Übrigen verpflichtet, als Verzugsschadenersatz alle sonstigen durch den Verzug verursachten Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.

(7) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufer gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(9) Erfolgt die Lieferung der Ware gegen Vorkasse und zahlt der Käufer auch nach einer Mahnung nicht, hat die Verkäuferin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hierauf wird der Käufer in der Mahnung hingewiesen. Die Verkäuferin ist in einem solchen Fall berechtigt, einen pauschalierten Mindestschadensersatz in Höhe von 50% des Wareneinkaufspreises geltend zu machen. Ein weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt. Dies gilt auch bei einem Rücktritt nach vorstehend § 3 Absatz 8.

 

Artikel 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Sendung wird von der Verkäuferin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

(5) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung der Verkäuferin angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

 

Artikel 5 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Lieferfristen sind individuell zu vereinbaren. Sie beginnen, sofern nicht anders vereinbart und wenn es sich nicht um bestimmte Kalendertage handelt, mit dem Vertragsschluss.

(2) Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die Verkäuferin berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die Verkäuferin hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für die Verkäuferin unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Verkäuferin liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Verkäuferin nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt

(3) Die Rechte des Käufers gem. Artikel 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und / oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

 

Artikel 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer wird bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere Pfändungen auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich in Textform benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte  tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(4) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

 

Artikel 7 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Käufer uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs und Rügeobliegenheiten.

(3) Darstellungen in Katalogen (Lookbooks) oder sonstigen Verkaufsprospekten geben die tatsächliche Beschaffenheit der Waren nur annäherungsweise wieder. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe. Geschuldet ist eine Beschaffenheit der Ware, die nach dem Stand der Technik dem abgebildeten Produkt möglichst nahekommt, wobei Fetten und natürliches Abfärben bzw. Lederabrieb der natürlichen Beschaffenheit des Materials entsprechen. Dies gilt vor allem für Lederwaren. Die Herstellung aus dem Material Leder führt sachbedingt zu Abnutzungserscheinungen, die ihrerseits keine Mängel darstellen.

Gegenüber den Käufer gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur die Angaben der Verkäuferin und die Produktbeschreibungen des Herstellers,die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernimmt die Verkäuferin keine Haftung.

(4) Bei der Reproduktion unserer Ausstellungsstücke kann es zu technisch nicht zu vermeidenden geringfügigen Abweichungen kommen, welche keinen Anspruch des Käufers auf Nachbesserung oder Nachlieferung begründen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt der Käufer nicht, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt.

(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(8) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Artikel 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(9) Gewährleistungsansprüche verjähren bei der Lieferung neu hergestellter Liefergegenstände ein Jahr ab Ablieferung beim Käufer. Die Regelungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Für Ersatzlieferungen leisten wir im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

(10) Ansprüche des Käufer gegenüber der Verkäuferin verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt 9 geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

 

 

Artikel 8 Sonstige Haftung

(1) Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, sonstiger Vermögensschäden oder wegen Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit der Sache, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am jeweiligen Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird weder ausgeschlossen noch beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Unbeschadet des vorhergehenden Absatzes haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Soweit unsere Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

Artikel 9 Internetverkäufe

(1) Bei Verkäufen im Internet verwendet der Käufer eine Webseite, die dem Qualitätsanspruch der erworbenen Waren gerecht wird (siehe www.heymarly.com). Insbesondere:

(a) Der Käufer wird sich mit seinem eigenen Namen und einer ladungsfähigen Anschrift als Anbieter ausweisen sowie alle rechtlichen Anforderungen an den Fernabsatz einhalten.

(b) Der Käufer wird des Weiteren die Leistungen über seine Webseite so anbieten, wie man dies bei hochwertigen Produkten wie den hier erworbenen Waren üblicherweise erwarten darf, d.h. angemessene Beratung bieten und für eine schnelle und einwandfreie Kaufabwicklung (einschließlich Reklamationen) sorgen.

(c) Der Domainname der Webseite des Käufers darf weder den Namen noch die Firma oder ein sonstiges als Marke oder sonstige geschäftliche Bezeichnung geschütztes Zeichen der Verkäuferin enthalten.

(d) Die Webseite des Käufers darf bei einem Kunden nicht den Eindruck hervorrufen, der Käufer stünde in einer besonderen rechtlichen Beziehung zu der Verkäuferin, beispielsweise als besonders autorisierter Vertriebspartner.

(e) Der Käufer nimmt ohne vorherige Zustimmung keine Eintragung vor oder veröffentlicht im Internet keinerlei Material mit Bezug zur Verkäuferin und/oder deren Geschäft, das auf eine besondere rechtliche Beziehung des Käufers zur Verkäuferin hinweist oder schließen lässt.

(2) Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen berechtigen die Verkäuferin zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

 

 

Artikel 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Handelt der Käufer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Käufer anzurufen.